Auflistung unserer Tätigkeiten und Kernkompetenzen lt. GuKG:

 

  • Pflegebedarfserhebung 

  • Pflegeplanung
  • Pflegevisiten
  • Pflegegeldbegleitung
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Inkontinenzversorgung
  • Aromapflege im Wundmanagement lt. §63 GuKG
  • Rhythmische Einreibungen und Streichungen lt. §63 GuKG
  • Therapeutic Touch 

  • Beratung von Anghörigen
  • Organisation von Heilbehelfen und Hilfsmitteln 
  • Erstverordnung von Medizinprodukten
  • Besorgung von Medikamenten

  • Organisation von Krankentransporten
  • Organisation von Terminen und Kontakt zu Ärzten/Therapeuten
  • Entlastungsgespräche
  • Besuchsdienste (zu Hause oder im Pflegeheim)

 

 

Unterstützung bei Diagnostik und Therapie nach ärztlicher Anordnung:

 

  • Medizinische Hauskrankenpflege
  • Versorgung von chronischen und akuten Wunden
  • Setzen und Entfernen von Blasenverweilkathetern
  • Stomaversorgung
  • Wechsel von Blutzuckersensoren
  • Blutzuckerkontrolle 
  • Blutdruckkontrolle
  • Blutabnahmen (kapillar und venös)
  • Injektionen
  • Dispensierung und Verabreichung von Medikamenten (oral, subkutan)

 

Mein Honorar:

 

  • Für Pflege- und Betreuungsmaßnahmen plane ich mindestens 30 bis 60 Minuten für Sie ein. Pro Stunde werden 70€ verrechnet.

 

  • Für Leistungen aus der medizinischen Hauskrankenpflege (dies sind krankenhausersetzende Maßnahmen) werden 22€ pro Viertelstunde verrechnet.

 

  • Organisatorische Tätigkeiten und die gesetzlich verpflichtende Dokumentation werden mit 65€ pro Stunde verrechnet. Dies sind jene Tätigkeiten, die nicht bei Ihnen vor Ort erfolgen. Die Mindestverrechnungszeit beträgt 15 Minuten.

 

  • Komplementäre Pflegemaßnahmen werden mit 90€ pro Einheit verrechnet. Die Dauer der Pflegemaßnahmen wird individuell auf Sie abgestimmt und dauert maximal 60 Minuten.

 

  • Für Blutabnahmen werden 20€ verrechnet.

 

  • Vereinbarte Hausbesuche müssen telefonisch innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden, ansonsten ist eine Absagepauschale von € 60 zu leisten! Ausgenommen sind akute Verhinderungen (Krankheitsfall, ungeplanter ambulanter oder stationärer Aufenthalt).

 

  • Auf Antrag gewährt Ihnen Ihre Krankenkasse einen finanziellen Zuschuss zur medizinischen Hauskrankenpflege. Sie erhalten von mir alle erforderlichen Unterlagen für die Einreichung.

 

Zusätzlich zu den angegebenen Tarifen werden 20% des Gesamthonorars als Fahrtkostenpauschale verrechnet. 

 

Bewohner von Wald/Schoberpass, Kalwang und Mautern sind von der Fahrtkostenpauschale ausgenommen.

 

Umsatzsteuerfrei gem §6 Ab. 1Z 19 USG.

 

Stand vom  15. Juli 2026